TV Herstellung

MEDIA Call 23/2011 TV-Broadcast

Für den Call 23/2011 stehen 10,8 Mio Euro zur Verfügung. Statt wie bisher drei, gibt es nun 2 Einreichtermine:

  • 16. Dezember 2011
  • 11. Juni 2012

Anträge können frühestens 6 Monate vor Drehbeginn und spätestens am ersten Drehtag erfolgen. Die Rechte müssen nach 7 Jahren an die ProduzentIn zurückgehen im Fall eines Vorkaufs bzw. nach 10 Jahren falls der Sender mit einem finanziellen Risiko als Koproduktionspartner beteiligt ist. Allerdings kann ein Sender niemals der Mehrheitsproduzent (und somit antragsberechtigt!) sein.

Der Finanzierungsbeitrag eines Senders darf gewisse Mindesprozentsätze nicht unterschreiten: 0,1% von Sendern aus den neuen Mitgliedsstaaten, 0,5% von Sendern aus sog. "kleinen" Ländern und 1% von Sendern aus "großen" Ländern im Falle von Fiction/Animations-Projekten.

Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen mindestens 50% der Finanzierung vorhanden sein (exklusive Eigenanteil des Produzenten). Das Budget muss zu mindestens 50% aus europäischen Finanzierungsquellen gedeckt sein.

Projekte, die eingereicht werden können: TV-Filme mit einer Mindestlänge von 50 Minuten, Dokumentarfilme (Mindestlänge 25 Min.) und Animationsfilme (Mindestlänge: 24 Minuten).


Punktebewertung

Bei der Bewertung der Projekte vergeben die ExpertInnen maximal 100 Punkte, die sich auf die Bereiche Vertrieb, Projekt und Firma verteilen

Bis zu 45 Punkte gibt es für die Senderbeteiligung, 10 Punkte für die Beteiligung eines Weltvertriebs, 35 Punkte können maximal für das Projekt vergeben werden und bis zu 10 Punkte für den Track Record der Antrag stellenden Firma.

Wichtig für die Projektbewertung sind die Internationalität, die linguistische und kulturelle Vielfalt sowie die Verwendung von Archivmaterial.

Projekte mit der meisten Punktezahl werden gefördert, wobei die Höchstsumme für Fiction und Animation 500.000 Euro bzw. 12,5% des Budgets beträgt. Im Fall von Dokumentarfilmen beträgt die Subvention der Kommission maximal 20% des Budgets bzw. 300.000 Euro.

Projekte aus "kleinen" Ländern wie z.B. Österreich können auch einen nationalen (und nur nationalen!) Kinostart vorsehen, allerdings erst NACH Erstausstrahlung.

Eine Ausnahme gilt für Dokumentarfilme, die schon vor Ausstrahlung im Kino gezeigt werden können. Projekte, die als Kinofilm vorgesehen sind (also z.B. eine Finanzierung von Eurimages aufweisen) sind nicht antragsberechtigt.


Einreichung

Auf dieser Seite rechts finden Sie die notwendigen Einreichdokumente zum Download!

Das .zip-File "Formulare" enthält Antragsformulare, Förderrichtlinien, Budgetvorlagen, Evaluierungsinformationen, diverse Einreichhilfen.

Der Call enthält die Einreichtermine und aktuelle Informationen.

Alle Unterlagen auch auf Website der europäischen Kommission

 

Ihr MEDIA Desk steht Ihnen bei Fragen zur Einreichung gerne mit Beratung und Unterstützung zur Seite!

Kontakt MEDIA Desk Österreich

 

 





Newsportal für den europäischen Film in mehreren Sprachen.

Downloads Call 23 2011